01 · Leistung
Vorsorge
In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
- Ab dem 20. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial sowie die zweihändige Tastuntersuchung; Blutdruckkontrolle.
- Ab dem 30. Lebensjahr: Zusätzlich Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete.
- Ab dem 50. Lebensjahr: Zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs.
- Ab dem 55. Lebensjahr: Darmkrebs-Screening wird empfohlen.

